Weiterführende Hinweise
1 Stromverbrauch des neuen ID.4 kombiniert in kWh/100 km: 16,9 – 16,2; CO2-Emission kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+.
2 Stromverbrauch des ID.3 kombiniert in kWh/100 km: 15,4 – 14,5; CO2-Emission kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+.
3 Bedingung für die Gewährung des staatlichen Anteils ist die Aufnahme des ID.4 auf die Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA. Der Antragsprozess ist aktuell in
Bearbeitung.
4 Der Umweltbonus setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (6.000 EURO) zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422,
Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von einem Drittel der Volkswagen AG gewährten Prämie. Der Herstelleranteil (Volkswagen-Anteil) wird
automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer (i. H. v. derzeit 16 % bzw. 480 €). Dieser herstellerseitige Umweltbonus ist nur
verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der
Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die staatliche Innovationsprämie i.H. von 3.000 EURO wird zeitlich befristet bis
zum 31.12.2021 angestrebt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner.
5 Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der
Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und wird längstens
bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden
Zeitraum gewährt.
6 Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€ wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises
ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000€ wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten
für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.
7 Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde
vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Die Umsetzung ist den Ländern, Städten und Kommunen vorbehalten. Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und
Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen.
8 Zur Nutzung der We Connect Leistungen benötigen Sie ein Volkswagen ID Benutzerkonto und müssen sich mit Benutzername und Passwort bei We Connect Start anmelden. Des
Weiteren ist ein separater We Connect Start Vertrag mit der Volkswagen AG online abzuschließen. Nach Übergabe des Fahrzeugs haben Sie 90 Tage Zeit, um das Fahrzeug mit der We
Connect ID. App zu registrieren und die Dienste von We Connect Start für die volle Dauer der vereinbarten unentgeltlichen Laufzeit zu nutzen. Die Nutzung der mobilen
Online-Dienste von We Connect Start wird über eine integrierte Internetverbindung ermöglicht. Die damit verbundenen, innerhalb Europas anfallenden Datenkosten werden im Rahmen
der Netzabdeckung von der Volkswagen AG getragen. Zur Nutzung der kostenfreien We Connect ID. App wird ein Smartphone mit geeignetem iOS oder Android Betriebssystem und eine
SIM-Karte mit Datenoption mit einem bestehenden oder separat abzuschließenden Mobilfunkvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkprovider benötigt. Die Verfügbarkeit der in den
Paketen beschriebenen einzelnen Dienste kann länderabhängig unterschiedlich ausfallen. Die Dienste stehen für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung und können
während der Vertragslaufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.connect.volkswagen-we.com und bei Ihrem Volkswagen Partner.
Informationen zu Mobilfunk-Tarifbedingungen erhalten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit
harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des
Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren
Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018
bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die
zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes,
individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile,
Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen
Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch,, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen,
spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an
allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de),
unentgeltlich erhältlich ist.